AGB

🇩🇪 Deutsch

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🇬🇧 English

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INHALTSVERZEICHNIS:

SALTY GmbH AGBs/GTC  

OBERAUDORF TRAIL FESTIVAL AGBs/GTC

SCHNALSTAL ALPINE TRAIL AGBs/GTC


SALTY GmbH 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 2026  |  www.saltytrailrunning.com

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der SALTY GmbH, Reifinger Str. 1, 83224 Grassau, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 31968 (nachfolgend „SALTY“) gelten für alle Verträge über:

·        die Teilnahme an Trailrunning-Camps, Rennen, Veranstaltungen und sonstigen Events (vor Ort oder online),

·        den Kauf von Merchandise-Artikeln, Eventtickets und sonstigen Produkten über den Onlineshop auf www.saltytrailrunning.com,

·        die Buchung von Membership-Modellen (Free Member, Journal Member, Trail Head Member).

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SALTY stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Abgrenzung – Vermittlung an Dritte

(1) SALTY vermittelt auf Anfrage auch externe Trainer und Coaches. In diesen Fällen kommt der Vertrag direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Trainer/Coach zustande. Diese AGB finden auf solche Vertragsverhältnisse keine Anwendung.

(2) SALTY weist in solchen Fällen ausdrücklich darauf hin, dass kein direktes Vertragsverhältnis mit SALTY entsteht.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Onlineshop (Merchandise)

(1) Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Durch Klicken des Buttons «Kostenpflichtig bestellen» oder einer ähnlichen Bezeichnung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Vertrag kommt erst mit Absendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail durch SALTY oder mit Versand der Ware zustande.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.

3.2 Veranstaltungen und Events

(1) Die Anmeldung zu Trailrunning-Camps, Rennen und sonstigen Veranstaltungen erfolgt per E-Mail oder über das Kontaktformular auf www.saltytrailrunning.com.

(2) Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar. Der Vertrag kommt mit schriftlicher (auch per E-Mail) Annahme durch SALTY zustande. Die Anmeldebestätigung wird per E-Mail übermittelt.

§ 4 Membership-Modelle

4.1 Übersicht der Membership-Stufen

SALTY bietet folgende Mitgliedschaftsmodelle an:

·        Free Member (kostenlos): Basis-Mitgliedschaft ohne Entgelt. Enthält Zugang zu ausgewählten Inhalten und Vorteilen auf der Website.

·        Journal Member (49,00 EUR/Jahr): Umfasst alle Leistungen des Free Members sowie den Erhalt von 3 Ausgaben des SALTY Journals/Magazins pro Vertragsjahr und weiteren Vorteilen (per Post oder digital, je nach Verfügbarkeit).

·        Trail Head Member (99,00 EUR/Jahr): Umfasst alle Leistungen des Journal Members sowie weitere exklusive Vorteile gemäß der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website.

Der genaue Leistungsumfang der einzelnen Mitgliedschaftsstufen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf www.saltytrailrunning.com, die jederzeit eingesehen werden kann.

4.2 Vertragsschluss Membership

Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch Registrierung auf der Website und Auswahl des jeweiligen Membership-Modells sowie Bestätigung durch SALTY zustande. Kostenpflichtige Mitgliedschaften werden erst nach Eingang der Zahlung freigeschaltet.

4.3 Laufzeit und automatische Verlängerung

(1) Kostenpflichtige Mitgliedschaften (Journal Member, Trail Head Member) werden für ein Jahr ab dem individuellen Abschlussdatum abgeschlossen und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.

(2) Die Free-Membership läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit ohne Frist beendet werden.

4.4 Kündigung der Membership

(1) Kostenpflichtige Mitgliedschaften können mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres (gemessen ab dem individuellen Abschlussdatum) in Textform (E-Mail an hello@saltytrailrunning.com genügt) gekündigt werden.

(2) Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr zum dann gültigen Preis.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) SALTY ist berechtigt, eine Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Vertragsjahres zu kündigen sowie außerordentlich bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB.

4.5 Preisänderungen bei Memberships

SALTY behält sich vor, die Preise für kostenpflichtige Mitgliedschaften zu ändern. Preiserhöhungen werden dem Mitglied mindestens 6 Wochen vor Wirksamkeit per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied der Preisänderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als angenommen. SALTY wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diesen Umstand und das Widerspruchsrecht hinweisen. Bei fristgerechtem Widerspruch endet die Mitgliedschaft zum bisherigen Preis am Ende der laufenden Periode.

§ 5 Preise, Gebühren und Zahlung

(1) Alle Preise im Onlineshop sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer sowie sonstige Preisbestandteile. Etwaige zusätzliche Liefer- und Versandkosten werden im Bestellprozess gesondert ausgewiesen.

(2) Veranstaltungsgebühren sind, soweit nicht anders angegeben, spätestens am Veranstaltungstag zu entrichten. Bei mehrtägigen Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit externer Abhängigkeit (z. B. Reservierung des Veranstaltungsorts) kann ein abweichendes Zahlungsziel auf der Anmeldebestätigung/Rechnung vermerkt werden.

(3) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden per Banküberweisung auf das in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung genannte Konto oder über die im Onlineshop angebotenen Zahlungsmethoden (z. B. PayPal, Kreditkarte – soweit verfügbar).

(4) Im Verzugsfall sind Verbraucher zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. verpflichtet (§ 288 Abs. 1 BGB). Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p. a. (§ 288 Abs. 2 BGB).

§ 6 Lieferung und Versand (Onlineshop)

(1) Die Lieferung von Merchandise-Artikeln erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. SALTY versendet innerhalb Deutschlands sowie in ausgewählte EU-Länder, soweit auf der Website angegeben.

(2) Die Lieferzeit beträgt, soweit bei dem jeweiligen Artikel nicht anders angegeben, ca. 3–7 Werktage innerhalb Deutschlands.

(3) Überschreitet eine Lieferverzögerung 30 Tage ohne Verschulden des Kunden, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Die Versandkosten werden im Bestellprozess vor Abschluss der Bestellung ausgewiesen.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher

7.1 Widerrufsrecht – Onlineshop (Waren)

Verbrauchern steht bei im Onlineshop bestellten Waren ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB i. V. m. §§ 355 ff. BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.

7.2 Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Ausübung des Widerrufsrechts müssen Sie SALTY GmbH, Reifinger Str. 1, 83224 Grassau, E-Mail: hello@saltytrailrunning.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten aufgeführte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

7.3 Muster-Widerrufsformular

(An: SALTY GmbH, Reifinger Str.1, 83224 Grassau, E-Mail: hello@saltytrailrunning.com)

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) – Bestellt am (*)/erhalten am (*) – Name und Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum. (*) Unzutreffendes streichen.

7.4 Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:

·        Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z. B. personalisierte Merchandise-Artikel),

·        versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

·        digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn SALTY mit der Ausführung begonnen hat und der Verbraucher vorher ausdrücklich zugestimmt hat.

7.5 Kein Widerrufsrecht bei Veranstaltungen

Für die Buchung von Veranstaltungen (Trailrunning-Camps, Rennen, Events) gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da SALTY Dienstleistungen im Bereich Freizeitgestaltung erbringt und den Vertrag für einen bestimmten Zeitraum abschließt. Für den Rücktritt von Veranstaltungen gelten ausschließlich die Regelungen in § 10 dieser AGB.

§ 8 Persönliche Leistungsfähigkeit der Teilnehmer

(1) Die Teilnehmer werden ausdrücklich gebeten, ihre körperliche Leistungsfähigkeit selbstkritisch einzuschätzen. Das Mindestalter für die Teilnahme an Veranstaltungen beträgt 18 Jahre, sofern bei einzelnen Veranstaltungen nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Bei der Anmeldung Minderjähriger (sofern ausnahmsweise zulässig) ist die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich.

§ 9 Gesundheit der Teilnehmer

(1) Die Teilnehmer erklären gegenüber SALTY, dass ihnen keine gesundheitlichen Tatsachen bekannt sind, die einer Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung entgegenstehen. Die Teilnehmer versichern zudem, ausreichend gegen Unfälle versichert zu sein.

(2) Vor Beginn einer Veranstaltung wird insbesondere Neu- und WiedereinsteigerInnen eine ärztliche Untersuchung empfohlen. Relevante ärztliche Empfehlungen sollen dem Guide vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden.

(3) Treten während einer Veranstaltung gesundheitliche Beschwerden auf, ist der Teilnehmer verpflichtet, SALTY bzw. den zuständigen Trainer/Coach unverzüglich zu informieren.

§ 10 Material und Ausrüstung

(1) Bei Vor-Ort-Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer rechtzeitig vorab eine verbindliche Ausrüstungsliste. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung hängen maßgeblich von der richtigen Ausrüstung ab.

(2) Soweit im Rahmen einer Veranstaltung Testmaterial zur Verfügung gestellt wird, ist dieses unmittelbar nach der Veranstaltung zurückzugeben. Mutwillig beschädigte oder verloren gegangene Gegenstände sind vom Teilnehmer zu ersetzen.

§ 11 Programmänderungen bei Veranstaltungen

SALTY bereitet alle Trainingseinheiten und Veranstaltungen gewissenhaft vor. Witterung, vor Ort vorgefundene Verhältnisse oder die Gruppenzusammensetzung können jedoch Programmänderungen erforderlich machen. Solche Anpassungen begründen keinen Anspruch auf Minderung der Kursgebühr. SALTY behält sich kurzfristige Änderungen (z. B. Kurszusammenlegungen, Kursänderungen, personelle Umbesetzungen) vor.

§ 12 Ausschluss und vorzeitige Abreise

(1) Die von SALTY eingesetzten Trainer/Coaches sind berechtigt, Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn diese ihre Leistungsfähigkeit unzutreffend eingeschätzt haben oder gesundheitliche Aspekte gegen eine weitere Teilnahme sprechen.

(2) Bei vorzeitiger Abreise oder bei einem Ausschluss durch den Trainer/Coach besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

§ 13 Rücktritt durch den Teilnehmer (Veranstaltungen)

(1) Bei Veranstaltungen, deren Gebühren mehr als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig sind, kann der Teilnehmer jederzeit vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail genügt) vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei SALTY.

(2) Im Falle des Rücktritts hat SALTY Anspruch auf Ersatz der getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen. SALTY pauschaliert diesen Anspruch wie folgt:

·        Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Veranstaltungsgebühren

·        Rücktritt weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Veranstaltungsgebühren

(3) Der Nachweis höherer Kosten durch SALTY bleibt unberührt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SALTY kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Es wird empfohlen, eine private Veranstaltungsrücktrittsversicherung abzuschließen.

(5) Etwaige Stornogebühren für vom oder für den Teilnehmer gebuchte Unterkunft sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

§ 14 Rücktritt durch SALTY

(1) SALTY kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Wichtige Gründe sind insbesondere höhere Gewalt, Erkrankung von nicht ersetzbarem Personal, Sicherheitsgründe, gesetzliche Bestimmungen oder mangelnde Mindestteilnehmerzahl.

(2) In diesen Fällen werden die Teilnehmer von SALTY unverzüglich informiert. Bereits geleistete Gebühren werden vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind bei fehlendem Verschulden von SALTY ausgeschlossen.

§ 15 Haftung

(1) Veranstaltungen im Bereich des Bergsports und Trailrunnings sind mit naturgemäßen Risiken verbunden. Eine absolute Sicherheit kann nicht gewährleistet werden. Die Teilnahme an Veranstaltungen von SALTY erfolgt auf eigenes Risiko, eigene Gefahr und eigene Verantwortung der Teilnehmer. Vor Veranstaltungsbeginn ist eine gesonderte Haftungsausschlusserklärung zu unterzeichnen, die dem Teilnehmer rechtzeitig übermittelt wird.

(2) SALTY haftet unbeschränkt:

·        für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SALTY, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen,

·        für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen,

·        für Schäden aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. Produkthaftungsgesetz).

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet SALTY der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(4) Im Übrigen ist die Haftung von SALTY für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(5) Für Verlust oder Beschädigung von Wertsachen, die Teilnehmer entgegen der ausdrücklichen Empfehlung mitführen, haftet SALTY nicht. Es wird ausdrücklich empfohlen, keine Wertsachen oder größere Geldbeträge zu Veranstaltungen mitzuführen.

§ 16 Gewährleistung (Onlineshop)

(1) Für Mängel der im Onlineshop erworbenen Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Gegenüber Unternehmern gilt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren auf 1 Jahr verkürzt. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Ablieferung.

§ 17 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von SALTY, die auf www.saltytrailrunning.com abrufbar ist.

§ 18 Rechte an Bild- und Videomaterial

(1) Im Rahmen von Veranstaltungen von SALTY werden ggf. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen durch SALTY oder beauftragte Dritte erstellt. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die werbliche Nutzung dieses Materials für alle bekannten Nutzungsarten ein, insbesondere auf der Website und in Druckmedien von SALTY.

(2) Der Teilnehmer kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung in Textform gegenüber SALTY widerrufen. Ein vor Beginn der Veranstaltung erklärter Widerspruch hat keine Auswirkungen auf die Teilnahmemöglichkeit.

§ 19 Online-Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die E-Mail-Adresse von SALTY lautet: hello@saltytrailrunning.com.

(2) SALTY ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher gilt dies nur, soweit der durch zwingende Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Traunstein.

§ 21 Salvatorische Klausel und Änderungsvorbehalt

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(2) SALTY behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung widerspricht. SALTY wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hinweisen.

 

SALTY GmbH  |  www.saltytrailrunning.com  |  Stand: 2026

 

 

OBERAUDORF TRAIL FESTIVAL

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 2026  |  www.saltytrailrunning.com

 

§ 1 Anwendung – Geltung

(1)  Das Oberaudorf Trail Festival (im Folgenden OTF genannt) ist eine Veranstaltung der SALTY GmbH. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle der SALTY GmbH im Rahmen vom OTF angebotenen Dienstleistungen und sonstigen Produkte.

 

(2) Die AGB werden im Internet unter www.saltytrailrunning.com veröffentlicht. Sie sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und Teilnehmer.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt sind alle gesunden, erfahrenen und gut trainierten Läufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jeder Teilnehmer trägt die volle persönliche Verantwortung für seinen/ihren Gesundheitszustand. Sie müssen sich der Distanz sowie der örtlichen und witterungsbedingten Besonderheiten (z.B. Nacht, Kälte, evtl. Schnee, Regen, Wind, Höhenmeter) der Veranstaltung bewusst sein und sich darauf entsprechend vorbereiten. Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet, den Haftungsausschluss unterschrieben hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer des OTF ist. Jeder Teilnehmer ist für seine persönliche Ausstattung mit der passenden Kleidung und Schuhwerk selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, gesundheitliche Beeinträchtigungen (Asthma, Diabetes etc.) oder benötigte Medikamente der Veranstaltungsleitung vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

 

(2) DieTeilnehmer/innensindinformiert,dassdieStreckendes OTF teilweisedurchhochalpinesGeländeführt.

 

Die Teilnehmer/innen erklären, dass er/sie das Rennen mit entsprechendem Schuhwerk bzw. mit ausreichend warmer Kleidungbestreiten und sich in die Kleidersäcke warme Kleidungsstücke für den Rückweg packen sowie die vorgeschriebenePflichtausrüstungmitführen (sieheInformationen auf derWebsite).

 

Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat unddie Qualifikationskriterien, welche bei den einzelnen Bewerben angeführt sind, erfüllen. Die Teilnehmer/innen versichern, überdieerforderlichenKenntnissezuverfügen,physischundpsychischgeeignetzuseinunderklärenweiters,dassdieBewältigungderRoute seiner/ihrer körperlichen Konstitutionentspricht.

 

Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten.Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigenTeilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von derVeranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber denTeilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreiszählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechendengesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an derVeranstaltunguntersagenkönnen.

 

Das Rennen findet bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, die Strecke abzuändern. Beischlechten Wetterverhältnissen und aus Sicherheitsgründen kann die Wettkampfleitung jederzeit Änderungen der Streckevornehmen. In diesemFalle können auch die Zeitlimits angepasst werden. Bei Streckenänderungen wird die Zeitmessung soweit wie möglich weitergeführt. Aus Sicherheitsgründen behält sich die Wettkampfleitung das Recht vor, den Wettkampfabzubrechen. Aufgrund eines Wettkampfabbruches, Kürzung oder Streckenänderung entstehen keine Ansprüche aufRückerstattungvonStartgeldern.

 

BeizuschlechtenWitterungsbedingungen(sehrstarkeRegen-oderSchneefälleindenHöhenlagen,extremeGewittergefahr), kann der Start maximal um einige Stunden verschoben werden. Über diese Zeit hinaus, muss derBewerbabgesagtwerden. Bei anderen Umständen, wie Gefahr im Verzug oder höher Gewalt (z.B. Unwetter, Erdbeben, Terror etc.), behält sichderVeranstalterweitersvor,dasRennenohneAnspruchaufetwaigeRückvergütungdesNenngeldesabzusagenodervorzeitigabzubrechen. Wird die Veranstaltung aus irgendeinem Grund mehr als 10 Tage vor dem vorgesehenen Start abgesagt, so wirdein Teil des Nenngeldes zurückerstattet. Die Höhe ist davon abhängig, dass derVeranstalter,die schon für die Organisationverwendeten Geldmittel behält. Wird die Veranstaltung aus irgendeinem Grund weniger als 10 Tage vor dem Start abgesagtoderderBewerbabgebrochen,isteine RückvergütungdesNenngeldesausgeschlossen.

 

(3)  Organisatorische Maßnahmen werden den Teilnehmern vom Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Kurzfristige Anpassungen des Programms bleiben je nach Wetterbedingungen vorbehalten. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, die im Veranstaltungszeitraum geltenden Covid-19-Massnahmen des Veranstalters und der Behörden anzuerkennen und strikt zu befolgen.

 

(4)  Alle in der Ausschreibung und in ergänzenden Anweisungen enthaltenen Reglements, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers. Ansprüche aller Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. den von SALTY GmbH erbrachten Leistungen stehen, hat der Teilnehmer nach Ende der Veranstaltung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des OTF, gegenüber der SALTY GmbH geltend zu machen.

Es wird im Voraus empfohlen, eine private Reise-Rücktritt-Versicherung abzuschließen, zudem wird angeraten eine Versicherung mit Bergrettung abzuschließen.

 

§ 3 Anmeldung – Teilnahmegebühr – Anmeldebestätigung – Zahlungsbedingungen –

Rückerstattung – Storno – Versicherung

 

(1)  Die Anmeldung erfolgt online über die Website der SALTY GmbH bzw. beim offiziellen Anmeldeportal raceresult.com. Die Anmeldung ist für die Teilnehmer verbindlich. Nach vollständiger Durchführung der Registrierung erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung, welche die Annahme der Registrierung und den dadurch verbindlichen Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung enthält. Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist in voller Höhe direkt bei der Anmeldung fällig. Die Anmeldung ist erst mit vollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr verbindlich. Bei fehlender oder unvollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr bis 4 Wochen nach Anmeldung erlischt die Anmeldung und der Startplatz wird wieder frei gegeben.

 

 (2) Die Teilnahmegebühren für die einzelnen   Distanzen betragen:

 

OTF 100 (XXL):

Bis   21.12.2025 €   180 pro Person

 

Bis   30.04.2026 €   190 pro Person

 

Bis   31.08.2026 €   200 pro Person

 

Bis   21.09.2026 €   210 pro Person

 

Wendelstein Ultra (XL):

 

Bis   21.12.2025 €   90 pro Person

 

Bis   30.04.2026 €   100 pro Person

 

Bis   31.08.2026 €   110 pro Person

 

Bis   21.09.2026 €   120 pro Person

 

Sudelfeld Trail (L):

 

Bis   21.12.2025 €   65 pro Person

 

Bis   30.04.2026 €   75 pro Person

 

Bis   31.08.2026 €   85 pro Person

 

Bis   21.09.2026 €   95 pro Person

 

Brünnstein Speed (M):

 

Bis   21.12.2025 €   50 pro Person

 

Bis   30.04.2026 €   60 pro Person

 

Bis   31.08.2026 €   70 pro Person

 

Bis   21.09.2026 €   80 pro Person

 

Hocheck Short (S):

 

Bis   21.12.2025 €   30 pro Person

 

Bis   30.04.2026 €   40 pro Person

 

Bis   31.08.2026 €   50 pro Person

 

Bis   21.09.2026 €   60 pro Person

 

Zwergerl/ Kinderlauf:

 

Bis   21.12.2025 €   5 pro Kind*

 

Bis   30.04.2026 €   5 pro Kind*

 

Bis   31.08.2026 €   5 pro Kind*

 

Bis   21.09.2026 €   5 pro Kind*

 

 *Die Einnahmen aus dem Zwergerl Lauf kommen einem gemeinnützigen Zweck zugute.

Die Teilnahmegebühr ist inklusive der aktuell gültigen Mehrwertsteuer. Die Bearbeitungsgebühr pro Anmeldung beträgt 5 %.

Der genaue Leistungsumfang eines Startplatzes ist auf der Homepage zu finden. Etwaige Transport- oder Übernachtungskosten sind nicht enthalten. Bei einer Nachmeldung vor Ort kommen jeweils € 20,00 Nachmeldegebühr hinzu.

Bei Anmeldung für den Zwergerl/Kinderlauf trägt der bzw. die Erziehungsberechtigte die Aufsichtspflicht vor Ort auf dem Veranstaltungsgelände. Die gesetzlichen Vertreter bestätigen, dass die Anmeldung für den Zwergerl/ Kinderlauf mit ihrer Zustimmung erfolgt ist.

 

 (3)  Die OTF Flex-Option kann bei der Online-Anmeldung für 20 Euro hinzugebucht werden. Das Ticket kann bis zum 21.09.2026 einmalig eingelöst werden und bietet die Möglichkeit, eine der folgenden Leistungen auszuwählen:

 

·         I) Distanzänderung auf eine kürzere Strecke, oder

 

·         II) Übertragung des Startplatzes an einen Dritten innerhalb der Distanz, oder

 

·         III) Verschiebung der Teilnahme um ein Jahr.

 

 

Ohne das OTF Flex-Option ist keine der 3 genannten Optionen/Leistungen möglich.

Die OTF Flex-Option kann nur im Zuge der Online Anmeldung oder bis maximal eine Woche nach der Anmeldung zugebucht werden (per Mail an otf@saltytrailrunning.com).

I) Der Wunsch auf eine kürzere Distanz zu wechseln ist schriftlich per Mail an otf@saltytrailrunning.com zu senden. Diese Möglichkeit besteht nur, solange die jeweilige kürzere Distanz noch nicht ausgebucht ist.

II)   Die Verschiebung des Startplatzes ins Jahr 2027 wird durch Erstellung eines Wert-Gutscheins durchgeführt. Der Gutschein wird dem Teilnehmer zum Anmeldestart des OTF 2027 (Mitte November 2026) per Mail zugesendet. Dieser beinhaltet nur die Startgebühr der für das beim OTF 2026 gebuchten Distanz und keine Zusatzleistungen sowie keine Bearbeitungsgebühren. Gebuchte Merchandise-Artikel werden bis 14 Werktage nach der Veranstaltung versendet.

Wenn der Teilnehmer am OTF 2026v nicht teilnehmen kann und keine OTF Flex-Option gebucht hat, gelten die Stornierungsbedingungen (siehe Punkt (8)).

 

(4)  Die Zahlungen können in vier verschiedenen Arten erfolgen:

 

·         PayPal

 

·         Kreditkarte

 

·         Sofortüberweisung

 

·         SEPA-Basislastschrift

 

 (5)   Der Veranstalter versendet an die Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung und Eingang der Teilnahmegebühr eine Anmeldebestätigung. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, er einer Sperre durch einen internationalen/nationalen Verband unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

 

(6)   Im Rahmen der Startnummernausgabe erhält der Teilnehmer nur gegen Abgabe seiner unterschriebenen Haftungserklärung die Startunterlagen. Das Abholen der Startnummer und das Unterschreiben der Haftungserklärung ist vom Teilnehmer persönlich durchzuführen.

 

(7)  Die SALTY GmbH kann den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen/den Vertrag mit dem Teilnehmer kündigen, wenn:

·    er gegen das Reglement und/oder die Regeln und Hinweise (vor oder während der Veranstaltung) verstößt.

·    er die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet.

·    er den Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Mitarbeiter nicht Folge leistet.

·    er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.

 

Kündigt die SALTY GmbH den Vertrag mit dem Teilnehmer aus den oben genannten Gründen, so erhält sie den Anspruch auf die Teilnahmegebühr.

 

(8)  Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

 

·    Bei Stornierung bis zum 26.05.2026 erstattet die SALTY GmbH 50 % der Teilnahmegebühr.

 

·    Nach Ablauf der vorgenannten Frist erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr mehr. Gebuchte Merchandise Artikel können nicht erstattet werden.

 

·    Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Stornierung.

 

·    Ein Verkauf des gebuchten Startplatzes an Dritte ist in der OTF-Startplatzbörse nur dann möglich, wenn die entsprechende Distanz ausgebucht ist. Der entsprechende Link ist auf der jeweiligen Anmeldbestätigung zu finden. Die Abwicklung wird mit EUR 30,- berechnet. Der Betrag wird automatisch einbehalten.

Da die Startnummern personalisiert sind, ist eine Weitergabe an Dritte nur dem Veranstalter, nicht aber dem Teilnehmer gestattet.

(9)  Eine Stornierung der vorliegenden Anmeldung durch den Teilnehmer kann nur schriftlich erfolgen.

 

§ 4 Ausfall der Veranstaltung – Nichtantreten

(1)  Bei Ausfall der Veranstaltung bzw. einzelner Streckenabschnitte aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter, Pandemien) Nichtantritt oder Abbruch des Rennens aus Gründen, welche der Veranstalter nicht zu verantworten hat, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung/anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden wie Anreise- oder Übernachtungskosten.

 

(2)  Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

§ 5 Haftungsausschluss

 (1)  Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder für Schäden, die der Veranstalter zu verantworten hat, wie der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.

 

(2)  Der Teilnehmer erklärt sich dazu bereit, sich Kontrollen zu unterziehen, die vom Veranstalter angeordnet werden.

 

(3)  Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko und, dass er ausreichend gegen Unfälle (auch im Ausland) versichert ist.

 

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen alpinen Ausdauerwettkampfes entspricht. Er hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung laut Reglement zu sorgen.

(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände, ebenso während des Gepäcktransports (Kleiderbeutel, Drop Bags etc.).

(6)  Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.

(7)  Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer oder den Veranstalter z.B. die Alarmierung von Rettungsdiensten sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer einzuziehen.

(8)    Es wird dringend empfohlen, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die auch Hubschraubereinsätze und Rückholtransporte beinhaltet.

 

§ 6 Datenerhebung und –Verwertung

(1)  Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und an Dritte sowie zur Veröffentlichung im Internet weitergegeben werden dürfen.

(2)  Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(3)  Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, sozialen Medien (Facebook, Instagram, Veranstaltungswebsite, SALTY Homepage, Youtube, etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos einverstanden, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

(4)   Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

(5)  Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, oder per E-Mail widersprechen.

 (6)  Mit der Angabe der E-Mail Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die SALTY GmbH diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen darf.

 

§ 7 Verjährung

Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der SALTY GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag ist Traunstein. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der SALTY GmbH und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige jedweden Geschlechts.

 

Veranstalter und Organisation:

SALTY GmbH

Reifinger Straße 1

D-83224 Grassau

T +49 (0) 171 9404977

E otf@saltytrailrunning.com

W www.saltytrailrunning.com

 

 

SCHNALSTAL ALPINE TRAIL

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 2026  |  www.saltytrailrunning.com

§ 1 Anwendung – Geltung

(1) Der Schnalstal Alpine Trail (im Folgenden SAT genannt) ist eine Veranstaltung der SALTY GmbH. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle der SALTY GmbH im Rahmen vom SAT angebotenen Dienstleistungen und sonstigen Produkte.

(2) Die AGB werden im Internet unter www.saltytrailrunning.com veröffentlicht. Sie sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und Teilnehmer.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt sind alle gesunden, erfahrenen und gut trainierten Läufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jeder Teilnehmer trägt die volle persönliche Verantwortung für seinen/ihren Gesundheitszustand. Sie müssen sich der Distanz sowie der örtlichen und witterungsbedingten Besonderheiten (z.B. Nacht, Kälte, evtl. Schnee, Regen, Wind, Höhenmeter) der Veranstaltung bewusst sein und sich darauf entsprechend vorbereiten. Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet, den Haftungsausschluss unterschrieben hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer des SAT ist. Jeder Teilnehmer ist für seine persönliche Ausstattung mit der passenden Kleidung und Schuhwerk selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, gesundheitliche Beeinträchtigungen (Asthma, Diabetes etc.) oder benötigte Medikamente der Veranstaltungsleitung vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

(2) • TeilnehmerInnen mit Wohnsitz in Italien müssen im Besitz eines sportärztlichen Zeugnisses für Leichtathletik lt. Art. 5 –D.M.18.02.1982 sein, das vom Sportarzt ausgestellt wurde und am Renntag gültig ist. Eine Kopie des ärztlichen Zeugnisses muss bei der Anmeldung hochgeladen werden oder bis spätestens 19.07.2026 an sat@saltytrailrunning.com geschickt werden. Ohne ärztliches Zeugnis gibt es keine Ermächtigung zur Rennteilnahme.

• TeilnehmerInnen mit Wohnsitz außerhalb von Italien müssen aufgrund der in Italien geltenden gesetzlichen Bestimmungen, ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis vorweisen. Eine Kopie des ärztlichen Tauglichkeitszeugnisses, welches Sie vorher auf dem Anmeldungsportal www.schnalstalalpinetrail.com herunterladen können, muss bei der Anmeldung hochgeladen werden oder bis spätestens 19.07.2026 an sat@saltytrailrunning.com zugesendet werden. Ohne ärztliches Zeugnis gibt es keine Ermächtigung zur Rennteilnahme.

(3) Die Teilnehmer/innen sind informiert, dass die Strecken des SAT durch hochalpines Gelände führt.

Die Teilnehmer/innen erklären, dass er/sie das Rennen mit entsprechendem Schuhwerk bzw. mit ausreichend warmer Kleidung bestreiten und sich in die Kleidersäcke warme Kleidungsstücke für den Rückweg packen sowie die vorgeschriebene Pflichtausrüstung mitführen (siehe Informationen auf der Website).

Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat und die Qualifikationskriterien, welche bei den einzelnen Bewerben angeführt sind, erfüllen. Die Teilnehmer/innen versichern, über die erforderlichen Kenntnisse zu verfügen, physisch und psychisch geeignet zu sein und erklären weiters, dass die Bewältigung der Route seiner/ihrer körperlichen Konstitution entspricht.

Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

Das Rennen findet bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, die Strecke abzuändern. Bei schlechten Wetterverhältnissen und aus Sicherheitsgründen kann die Wettkampfleitung jederzeit Änderungen der Strecke vornehmen. In diesem Falle können auch die Zeitlimits angepasst werden. Bei Streckenänderungen wird die Zeitmessung so weit wie möglich weitergeführt. Aus Sicherheitsgründen behält sich die Wettkampfleitung das Recht vor, den Wettkampf abzubrechen. Aufgrund eines Wettkampfabbruches, Kürzung oder Streckenänderung entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung von Startgeldern.

Bei zu schlechten Witterungsbedingungen (sehr starke Regen- oder Schneefälle in den Höhenlagen, extreme Gewittergefahr…), kann der Start maximal um einige Stunden verschoben werden. Falls die Witterungsbedingungen am Veranstaltungstag keine Durchführung ermöglicht, muss der Bewerb abgesagt werden. Bei anderen Umständen, wie Gefahr im Verzug oder höher Gewalt (z.B. Unwetter, Erdbeben, Terror etc.), behält sich der Veranstalter weiters vor, das Rennen ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung des Nenngeldes abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Wird die Veranstaltung aus irgendeinem Grund mehr als 10 Tage vor dem vorgesehenen Start abgesagt, so wird ein Teil des Nenngeldes zurückerstattet. Die Höhe ist davon abhängig, dass der Veranstalter, die schon für die Organisation verwendeten Geldmittel behält. Wird die Veranstaltung aus irgendeinem Grund weniger als 10 Tage vor dem Start abgesagt oder der Bewerb abgebrochen, ist eine Rückvergütung des Nenngeldes ausgeschlossen.

(4) Organisatorische Maßnahmen werden den Teilnehmern vom Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Kurzfristige Anpassungen des Programms bleiben je nach Wetterbedingungen vorbehalten. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, die im Veranstaltungszeitraum geltenden Covid-19-Massnahmen des Veranstalters und der Behörden anzuerkennen und strikt zu befolgen.

(5) Alle in der Ausschreibung und in ergänzenden Anweisungen enthaltenen Reglements, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers. Ansprüche aller Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. den von SALTY GmbH erbrachten Leistungen stehen, hat der Teilnehmer nach Ende der Veranstaltung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des SAT, gegenüber der SALTY GmbH geltend zu machen.

Es wird im Voraus empfohlen, eine private Reise-Rücktritt-Versicherung abzuschließen, zudem wird angeraten eine Versicherung mit Bergrettung abzuschließen.

§ 3 Anmeldung – Teilnahmegebühr – Anmeldebestätigung – Zahlungsbedingungen –
Rückerstattung – Storno – Versicherung

(1) Die Anmeldung erfolgt online über die Website der SALTY GmbH bzw. beim offiziellen Anmeldeportal raceresult.com. Die Anmeldung ist für die Teilnehmer verbindlich. Nach vollständiger Durchführung der Registrierung erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung, welche die Annahme der Registrierung und den dadurch verbindlichen Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung enthält. Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist in voller Höhe direkt bei der Anmeldung fällig. Die Anmeldung ist erst mit vollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr verbindlich. Bei fehlender oder unvollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr bis 4 Wochen nach Anmeldung erlischt die Anmeldung und der Startplatz wird wieder frei gegeben.

(2) Die Teilnahmegebühren für die einzelnen Distanzen betragen:


ULTRA:
Bis 31.12.2025 € 90 pro Person

Bis 26.04.2026 € 105 pro Person

Bis 19.07.2026 € 120 pro Person

SKY:

Bis 31.12.2025 € 60 pro Person

Bis 26.04.2026 € 75 pro Person

Bis 19.07.2026 € 90 pro Person

SPEED:

Bis 31.12.2025 € 40 pro Person

Bis 26.04.2026 € 55 pro Person

Bis 19.07.2026 € 70 pro Person

VERTICAL:

Bis 31.12.2025 € 20 pro Person

Bis 26.04.2026 € 30 pro Person

Bis 19.07.2026 € 40 pro Person

KIDS RUN:

Bis 31.12.2025 € 5 pro Kind

Bis 26.04.2026 € 5 pro Kind

Bis 19.07.2026 € 5 pro Kind

*Die Einnahmen aus dem Zwergerl Lauf kommen einem gemeinnützigen Zweck zugute.

Die Teilnahmegebühr ist inklusive der aktuell gültigen Mehrwertsteuer. Die Bearbeitungsgebühr pro Anmeldung beträgt 5 %.

Der genaue Leistungsumfang eines Startplatzes ist auf der Homepage zu finden. Etwaige Transport-oder Übernachtungskosten sind nicht enthalten. Bei einer Nachmeldung vor Ort kommen jeweils € 20,00 Nachmeldegebühr hinzu.

(3) Die SAT Flex-Option kann bei der Online-Anmeldung für 20 Euro hinzugebucht werden. Das Ticket kann bis zum 19.07.2026 einmalig eingelöst werden und bietet die Möglichkeit, eine der folgenden Leistungen auszuwählen:

• I) Distanzänderung auf eine kürzere Strecke, oder

• II) Übertragung des Startplatzes an einen Dritten innerhalb der Distanz, oder

• III) Verschiebung der Teilnahme um ein Jahr.

Ohne das SAT Flex-Option ist keine der 3 genannten Optionen/Leistungen möglich.

Die SAT Flex-Option kann nur im Zuge der Online Anmeldung oder bis maximal eine Woche nach der Anmeldung zugebucht werden (per Mail an sat@saltytrailrunning.com).

I) Der Wunsch auf eine kürzere Distanz zu wechseln ist schriftlich per Mail an sat@saltytrailrunning.com zu senden. Diese Möglichkeit besteht nur, solange die jeweilige kürzere Distanz noch nicht ausgebucht ist.

II) Die Verschiebung des Startplatzes ins Jahr 2027 wird durch Erstellung eines Wert-Gutscheins durchgeführt. Der Gutschein wird dem Teilnehmer zum Anmeldestart des SAT 2027 (Mitte November 2026) per Mail zugesendet. Dieser beinhaltet nur die Startgebühr der für das beim SAT 2026 gebuchten Distanz und keine Zusatzleistungen sowie keine Bearbeitungsgebühren. Gebuchte Merchandise-Artikel werden bis 14 Werktage nach der Veranstaltung versendet.

Wenn der Teilnehmer am SAT 2026 nicht teilnehmen kann und keine SAT Flex-Option gebucht hat, gelten die Stornierungsbedingungen (siehe Punkt (8)).

(4) Die Zahlungen können in vier verschiedenen Arten erfolgen:

• PayPal

• Kreditkarte

• Sofortüberweisung

• SEPA-Basislastschrift

(5) Der Veranstalter versendet an die Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung und Eingang der Teilnahmegebühr eine Anmeldebestätigung. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, er einer Sperre durch einen internationalen/nationalen Verband unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

(6) Dopingkontrollen / Anti-Doping-Verpflichtung

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden und gibt sein ausdrückliches Einverständnis, dass im Rahmen der Veranstaltung Dopingkontrollen (z. B. Urin- oder Bluttests) durchgeführt werden können, sowohl während als auch nach Abschluss der Veranstaltung (sog. In-Wettkampf- oder Out-of-Competition-Tests).

Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle Anweisungen des Veranstalters, der beauftragten Dopingkontrollstellen oder Aufsichtspersonen hinsichtlich der Durchführung der Tests zu befolgen, insbesondere zur Entnahme von Proben, Bereitstellung von Identifikationsnachweisen und Mitwirkung bei Verfahrensabläufen.

Weigert sich der Teilnehmer, sich einer zulässigen Dopingkontrolle zu unterziehen, so kann der Veranstalter ihn von der Wertung ausschließen, Startplatz entziehen oder nachträglich disqualifizieren.

Kosten, die aus einem begründeten positiven Befund oder aus der Probenanalyse entstehen (z. B. weitere Analysen oder Gutachten), gehen zu Lasten des Teilnehmers, sofern eine Dopingverfehlung festgestellt wird.

Der Veranstalter ist berechtigt, bei Bekanntwerden eines positiven Befunds Informationen an zuständige Anti-Doping-Organisationen, Sportverbände oder Behörden weiterzuleiten und mit diesen zusammenzuarbeiten.

Der Teilnehmer bestätigt, dass er die geltenden Anti-Doping-Regeln (z. B. WADA-Code, nationale Anti-Doping-Bestimmungen bzw. nationale Sportverbandsregeln) kennt und einhält, und dass alle von ihm eingenommenen Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel oder Therapien ggf. mit medizinischer Begründung (Therapeutic Use Exemption, TUE) gerechtfertigt sind.
Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung der Anti-Doping-Vorschriften resultieren (z. B. Schadenersatzansprüche Dritter, Verfahrenskosten).

Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall strengere Maßnahmen festzulegen (z. B. lebenslange Sperre bei schwerwiegendem Dopingverstoß).

(7) Im Rahmen der Startnummernausgabe erhält der Teilnehmer nur gegen Abgabe seiner unterschriebenen Haftungserklärung die Startunterlagen. Das Abholen der Startnummer und das Unterschreiben der Haftungserklärung ist vom Teilnehmer persönlich durchzuführen.

(8) Die SALTY GmbH kann den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen/den Vertrag mit dem Teilnehmer kündigen, wenn:

• er gegen das Reglement und/oder die Regeln und Hinweise (vor oder während der Veranstaltung) verstößt.

• er die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet.

• er den Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Mitarbeiter nicht Folge leistet.

• er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.

Kündigt die SALTY GmbH den Vertrag mit dem Teilnehmer aus den oben genannten Gründen, so erhält sie den Anspruch auf die Teilnahmegebühr.

(9) Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

• Bei Stornierung bis zum 26.05.2026 erstattet die SALTY GmbH 50 % der Teilnahmegebühr.

• Nach Ablauf vorgenannter Frist erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr mehr. Gebuchte Merchandise Artikel können nicht erstattet werden.

• Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Stornierung.

• Ein Verkauf des gebuchten Startplatzes an Dritte ist in der SAT-Startplatzbörse nur dann möglich, wenn die entsprechende Distanz ausgebucht ist. Der entsprechende Link ist auf der jeweiligen Anmeldbestätigung zu finden. Die Abwicklung wird mit EUR 30,- berechnet. Der Betrag wird automatisch einbehalten.

Da die Startnummern personalisiert sind, ist eine Weitergabe an Dritte nur dem Veranstalter, nicht aber dem Teilnehmer gestattet.

(10) Eine Stornierung der vorliegenden Anmeldung durch den Teilnehmer kann nur schriftlich erfolgen.

(3)  Preisgelder werden in den Distanzen VERTICAL, SKY und ULTRA jeweils an die erst- bis drittplatzierten Athletinnen und Athleten der Gesamtwertung (Frauen und Männer getrennt) vergeben. Die Höhe der Preisgelder ergibt sich aus der nachfolgenden Preisgeldstaffel.

 

Die Preisgelder für die einzelnen Distanzen betragen:

Die Preisgelder für die einzelnen Distanzen betragen:

ULTRA:

1.      Platz 3000

2.      Platz 1500

3.      Platz 800

SKY:

1.      Platz 1500

2.      Platz 1000

3.      Platz 500

SPEED:

1.      Platz 0

2.      Platz 0

3.      Platz 0

VERTICAL:

1.      Platz 600

2.      Platz 400

3.      Platz 200

KIDS RUN:

1.      Platz 0

2.      Platz 0

3.      Platz 0

-         Bei Verstößen gegen geltende Anti-Doping-Bestimmungen, bei Manipulationen oder unsportlichem Verhalten behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmende zu disqualifizieren und bereits ausgezahlte Preisgelder zurückzufordern.

-         Sollten nachträglich Regelverstöße oder falsche Angaben festgestellt werden, ist der Veranstalter berechtigt, das Preisgeld ganz oder teilweise zurückzufordern.

-         Bei einem positiven Dopingbefund wird der betroffene Teilnehmer nachträglich disqualifiziert. Ein Anspruch auf Preisgeld besteht in diesem Fall nicht bzw. entfällt rückwirkend.

-         Das Preisgeld wird entsprechend der korrigierten Rangfolge an die nächstplatzierte, regelkonforme Person weitergegeben.

-         Der Veranstalter ist berechtigt, die Auszahlung von Preisgeldern bis zum Abschluss aller Dopingkontrollen zurückzuhalten oder bereits ausgezahlte Preisgelder zurückzufordern.

-         Ausschluss des Preisgeldes findet bei Manipulation und unsportlichen Verhalten. SAT- Offizielle berichten an das Race- Office.

-         Unsportliches Verhalten: Unsportliches oder regelwidriges Verhalten wird durch die Rennleitung oder deren Beauftragte dokumentiert. Grundlage hierfür sind schriftliche Protokolle, Zeugenaussagen sowie ggf. technische Aufzeichnungen. Die Entscheidung über Sanktionen trifft die Rennleitung. Diese ist endgültig, sofern nicht innerhalb der vorgesehenen Einspruchsfrist ein form- und fristgerechter Einspruch eingelegt wird.

-         Bei den obengenannten Preisgeldern handelt es sich um Bruttowerte.

-         Doppelbelegung von Platzierungen: Bei Zeitgleichheit und daraus resultierender Doppelbelegung eines Platzes wird ausschließlich das für diesen Platz vorgesehene Preisgeld gleichmäßig auf die betreffenden Athleten aufgeteilt. Die nachfolgenden Platzierungen bleiben hiervon unberührt und werden regulär vergeben; das Preisgeld für den nächstfolgenden Platz wird entsprechend an die nächstplatzierte Person ausgezahlt.

-         Das Preisgeld wird nur ausgehändigt, wenn sich die Sieger bei der jeweiligen Siegerehrung persönlich vor Ort befinden.

-         Zudem stehen die Teilnehmer für Interviews, Pressebilder mit der Presse vor und nach der Siegerehrung zur Verfügung.

-         Der Veranstalter nimmt sich bei Streitfragen das Recht, den gpx. Track der Teilnehmer einzusehen. Verweigert Dieser die Einsicht, kann dies zu einer Disqualifikation führen.

-         Folgende weitere Voraussetzungen gelten für den Anspruch:

1.       Ordnungsgemäße Anmeldung

2.       Startnummern sichtbar & korrekt getragen

3.       Einhaltung aller Wettkampfregeln

4.       Absolvierung der vollständigen Strecke

5.       Offiziell gewertetes Ergebnis

-         Maßgeblich ist ausschließlich die von der Zeitmessung bestätigte offizielle Endzeit.

-         Abhängigkeit der Preisgelder von der Finisheranzahl: Die Auszahlung von Preisgeldern erfolgt abhängig von der Anzahl der offiziell gewerteten Finisher (je Geschlecht) in der jeweiligen Wertung:

-         ab 5 Finishern: Preisgeld für Platz 1

-         ab 8 Finishern: Preisgeld für Platz 1 und 2

-         ab 12 Finishern: Preisgeld für Platz 1 bis 3

Bei Nichterreichen der jeweiligen Mindestanzahl entfällt der Anspruch auf die entsprechenden Preisgelder.

-         Die Auszahlung erfolgt im Kalenderjahr der Veranstaltung. Diese erfolgt per Überweisung. Hierfür sind dem Veranstalter die erforderlichen personenbezogenen und bankrelevanten Daten vollständig und korrekt zu übermitteln.

-         Etwaige steuerliche Verpflichtungen aus dem Erhalt von Preisgeldern liegen ausschließlich in der Verantwortung der Gewinner. Der Veranstalter übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

-         Alle Ergebnisse sind zunächst vorläufig. Die Einspruchsfrist liegt bei 60 Minuten nach Zielankunft des jeweiligen Teilnehmers bzw. 17:00 Uhr am Veranstaltungstag.

-         Bei Rennabbruch oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisgelder.

-         Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung von Preisgeldern über die in diesen AGB genannten Fälle hinaus besteht nicht.

  

§ 4 Ausfall der Veranstaltung – Nichtantreten

(1) Bei Ausfall der Veranstaltung bzw. einzelner Streckenabschnitte aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter, Pandemien) Nichtantritt oder Abbruch des Rennens aus Gründen, welche der Veranstalter nicht zu verantworten hat, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung/anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden wie Anreise- oder Übernachtungskosten.

(2) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

§ 5 Haftungsausschluss

(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder für Schäden, die der Veranstalter zu verantworten hat, wie der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich dazu bereit, sich Kontrollen zu unterziehen, die vom Veranstalter angeordnet werden.

(3) Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko und, dass er ausreichend gegen Unfälle (auch im Ausland) versichert ist.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen alpinen Ausdauerwettkampfes entspricht. Er hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung laut Reglement zu sorgen.

(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände, ebenso während des Gepäcktransports (Kleiderbeutel, Drop Bags etc.).

(6) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.

(7) Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer oder den Veranstalter z.B. die Alarmierung von Rettungsdiensten sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer einzuziehen.

(8) Es wird dringend empfohlen, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die auch Hubschraubereinsätze und Rückholtransporte beinhaltet.

§ 6 Datenerhebung und –Verwertung

(1) Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und an Dritte sowie zur Veröffentlichung im Internet weitergegeben werden dürfen.

(2) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, sozialen Medien (Facebook, Instagram, Veranstaltungswebsite, SALTY Homepage, Youtube, etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos einverstanden, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

(5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, oder per E-Mail widersprechen.

(6) Mit der Angabe der E-Mail Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die SALTY GmbH diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen darf.

§ 7 Verjährung

Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der SALTY GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag ist Traunstein. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der SALTY GmbH und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige jedweden Geschlechts.

Veranstalter/ Organisation/ Anbieter:

SALTY GmbH
Reifinger Straße 1
83224 Grassau
Deutschland

T +49 (0) 171 9404977
E
sat@saltytrailrunning.com
W
www.saltytrailrunning.com